Fragen und Antworten
Ist das Betriebliche Gesundheitsförderungs-Konzept von Just Fit zu 100% steuerlich anerkannt?
Ja, wir haben alle unsere Clubs in einem sehr aufwendigen Verfahren von unserem Kooperationspartner Synfit334 nach den gültigen Kriterien des §20b SBG V zertifizieren lassen. Das Konzept wurde ebenfalls durch eine sogenannte „telefonische Auskunft“ von den Finanzämtern in der Region bestätigt. Dies ist uns exklusiv für die Regionen Köln, Rhein-Erft-Kreis sowie alle weiteren Just Fit Standorte gelungen und daher können wir sagen: wir sind steuerlich nach §3, 34 des EStG anerkannt. Bei diesem Konzept sprechen wir auch von Nettolohnoptimierung: für mehr Netto vom Brutto und dadurch motivierte Mitarbeitende in Betrieben und Unternehmen.
Was bedeutet die steuerliche Anerkennung in monetärer Größe?
Viele "normale" Fitnessstudios sind nicht nach dem §20b SBG V zertifiziert. Daher ist es so, dass sich eine vom Arbeitgeber bezuschusste Fitnessstudio-Mitgliedschaft für die Mitarbeitenden als Geldwerter Vorteil durch Firmenfitness darstellt. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss auf diesen Geldwerten Vorteil Lohnsteuern und Sozialabgaben zahlen, dasselbe gilt auch für die Mitarbeitenden. In der Regel sind dies ca. 13-15€ pro Monat pro Seite zzgl. dem Beitrag für das Fitnessstudio. Hinzu kommen noch weitere Kosten für z.B. Steuerberater. Durch das Betriebliche Gesundheitsförderungs-Konzept von Just Fit sparen Sie anhand dieser vereinfachten Beispielrechnung alleine schon ca. 28-30€ pro Monat.
Wie kann ich das Angebot meiner Firma nutzen?
Grundsätzlich muss die Firma, also der Arbeitgeber, mit uns einen Rahmenvertrag über das BGF-Konzept abschließen. Sobald dies geschehen ist, darf und soll ausdrücklich jeder Mitarbeitende an dem Konzept teilnehmen.
Gilt das BGF-Angebot auch für Einzelpersonen?
Nein, dieses Konzept der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist speziell auf Unternehmen zu geschnitten. Die Zertifizierung des §20b umfasst die Gesundheit von Mitarbeitenden im Unternehmen. Anders ist es mit dem §20a welchen man als Einzelperson nutzen kann. Diese Kurse sind sogenannte Präventionskurse.
Kann ich als Mitglied umschreiben?
Sobald deine Firma mit Just Fit einen Rahmenvertrag zur Betrieblichen Gesundheitsförderung abgeschlossen hat, kannst du deinen bestehenden Vertrag umschreiben und nimmst gleichzeitig am Gesundheitsförderungskonzept deiner Firma teil.
Wie groß muss meine Firma sein, um an dem BGF-Programm teilzunehmen?
In der Regel sollte eine Firma eine Unternehmensgröße ab 15-20 Personen im Unternehmen beschäftigen. Ebenfalls bieten wir andere Möglichkeiten an, um mit kleineren Unternehmen zusammenarbeiten zu können, daher freuen wir uns über jede Anfrage.
Gehört ein spezielles Training zum BGF Konzept?
Ja, zuerst findet ein Checkup/Einweisungsgespräch statt, danach wird ein Screening des gesundheitlichen Ist-Zustandes und des beruflichen Alltags (WAI) jedes Teilnehmers am BGF-Konzept gefordert. Im Anschluss erhältst du einen individuellen Trainingsplan für deinen Just Fit Club und zu Hause. Weitere Informationen dazu erhältst du bei deiner Anmeldung zur Teilnahme am Konzept der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Bietet Just Fit auch Inhouse-Termine wie z.B. Yoga an?
Grundsätzlich ist unser BGF-Konzept und die damit verbundene Zertifizierung auf unsere Clubs beschränkt, gerne veranstalten wir auch Gesundheitstage oder ähnliche Maßnahmen in Unternehmen (einzelne Yoga-Stunden z.B. bieten wir nicht an).
Muss meine Firma etwas für Betriebliche Gesundheitsförderung bezahlen?
Ja, das BGF-Konzept von Just Fit bedeutet, dass die Firma sich an den Kosten für die Gesundheit der Mitarbeitenden beteiligt. Da dies bei uns steuerlich anerkannt ist, kann die Firma dadurch direkt Geld sparen.
Muss man für das ganze Unternehmen bzw. für die gesamte Belegschaft zahlen?
Nein, es werden monatlich nur die Mitarbeitenden in Rechnung gestellt, welche auch am Programm teilnehmen.
Sind die Preise dieselben wie die der regulären Mitglieder bei Just Fit ?
Nein, es sind spezielle Angebotspreise für das BGF-Konzept.