Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Das Mitglied erkennt in vollem Umfang die Hausordnung und AGB an. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist Just Fit berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Just Fit haftet nicht für Schäden, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Mitglieds beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Just Fit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Benutzung der Einrichtungen, Teilnahme an Veranstaltungen und der Durchführung der Programme. Sie beruht vielmehr darauf, dass Just Fit dem Mitglied Räume, Ausstattungen und Einrichtungen auf eigenes Risiko zu den festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt. Bei unverschuldeter Unmöglichkeit der Nutzung kann das Mitglied Ansprüche gemäß § 313 BGB geltend machen.
- Die Kündigung bedarf der Textform, gerne auch per Email. Maßgeblich für die Fristeneinhaltung ist der Eingang der Kündigung. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
- Bei Krankheiten und zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, § 314 Abs. 1 BGB. Ein Um-/Wegzug des Mitglieds stellt keinen solchen wichtigen Grund dar. Laut Rechtsprechung des BGH vom 04.05.2016 im Verfahren zu Az. XII ZR 62/15, kann ein Fitnessstudiokunde den Vertrag gem. §§ 314, 543, 626 BGB nicht außerordentlich kündigen. Ein Umzug liegt im Risikobereich des Kunden, ganz gleich ob beruflich oder privat veranlasst. Die außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen bedarf der Vorlage einer ärztlich attestierten „dauerhaften Sportunfähigkeit“. Die Kündigung wird in diesem Fall erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Just Fit das notwendige ärztliche Attest im Original zugegangen ist.
- Bei Krankheit von mindestens einem Monat und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes kann die Mitgliedschaft kostenfrei für den angegebenen Zeitraum ruhen. Atteste und unzureichend nach Krankheitspausen bei Just Fit einzureichen. Eine Ruhezeit ist auch mit Nachweis bei beruflicher Abwesenheit oder Studium möglich. Jede Ruhezeit verlängert die Mitgliedschaft um die entsprechende Dauer.
- Änderungen des Vertragsdaten, z. B. bei Wechsel der Bankverbindung, sind Just Fit unverzüglich mitzuteilen. Kosten für eventuell anfallende Gebühren bei Adressenermittlung bzw. verursachten Rücklastschriften trägt das Mitglied.
- Bei Rücklastschriften erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € zuzüglich der anfallenden Bankgebühren. Gerät das Mitglied im Zahlungsverzug von zwei Monatsbeiträgen oder mehr, wird der gesamte Beitrag bis zum nächstmöglichen Vertragsende und unsere Inkassobüro sofort fällig.
- Sollte sich der ausgewiesene MwSt.-Satz erhöhen, ist Just Fit zur Berechnung des erhöhten MwSt.-Satzes berechtigt.
- Mitgliedschaften verlängern sich automatisch um den Zeitraum einer behördlich angeordneten Schließung (z. B. durch Covid-19), sofern keine alternative beitragsfreie Ruhezeit beantragt wird. Dies gilt auch bei bereits bestätigten Kündigungen während oder nach einer Schließung.
- Der Zutritt zum Studio ist nur mit Transponder oder QR Code in der App möglich. Bei missbräuchlicher Nutzung des Transponders oder unberechtigtem Zutritt zum Studio – insbesondere durch Weitergabe des Transponders an Dritte – wird eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 100,- € fällig. Das Studio behält sich zudem weitere rechtliche Schritte vor
- Das Mitglied erklärt mit der Vertragsunterschrift damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger geltender Bestimmungen zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet werden. Just Fit verpflichtet sich, die Daten jederzeit vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlich gestatten Bestimmungen. Näheres hierzu regelt unsere Datenschutzerklärung.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige gesetzliche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
- Die Just Fit Clubs sind stellenweise zur Ausübung des Hausrechts und zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten mit Videokameras ausgestattet. Hinweisschilder weisen vor Betreten auf die Kameras hin und geben Information zu der Datenverarbeitung im Sinne des Art. 13 DSGVO. Näheres hierzu regelt unsere Datenschutzerklärung.
- Die in den Clubpaketen beinhalteten „go to go“-Produkte können ausschließlich in Verbindung mit einer Trainingseinheit in Anspruch genommen werden.
Stand: Juni 2025 – Änderungen vorbehalten. Die Geschäftsleitung.