AGB | Just Fit
- Für mitgebrachte Sachen jedweder Art, insbesondere Wertgegenstände, übernimmt JUST FIT im Falle fahrlässiger Pflichtverletzungen keine Haftung.
- Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Benutzung der Einrichtungen, Teilnahme an Veranstaltungen und der Durchführung der Programme. Sie beruht vielmehr darauf, dass JUST FIT dem Mitglied Räume, Ausstattungen und Einrichtungen auf eigenes Risiko zu den festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt.
- Beide Parteien sind zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, § 314 Abs. 1 BGB. Ein Um-/Wegzug des Mitglieds stellt keinen solchen wichtigen Grund dar. Die außer-ordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen bedarf der Vorlage einer ärztlich attestierten „dauerhaften Sportunfähigkeit“. Die Kündigung wird in diesem Fall erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem JUST FIT das notwendige ärztliche Attest im Original zugegangen ist.
- JUST FIT behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes vorzunehmen.
- Änderungen der Vertragsdaten, z. B. bei Wechsel der Bank oder des Wohnsitzes, sind JUST FIT unverzüglich mitzuteilen. Kosten für eventuell anfallende Gebühren bei Adressermittlung bzw. verursachten Rücklastschriften trägt das Mitglied. Mitgliedschaften verlängern sich automatisch um den Zeitraum einer behördlich angeordneten Schließung (z.B. durch Covid19). Dies gilt auch bei schon bestätigten Kündigungen während oder nach einer Schließung.
- Der Mitgliedsausweis/Transponder ist bei jedem Besuch der Studios mitzubringen und sachgemäß zu benutzen. Der Mitgliedsausweis bzw. Transponder ist nicht übertragbar. Zur Personifizierung wird ein Foto im System gespeichert. Bei Verlust des Mitgliedsausweises oder des Transponders ist für die Neuerstellung eine Schutzgebühr von € 10,00 zu zahlen.
- Das Mitglied erklärt sich mit Vertragsabschluss damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger geltender Bestimmungen zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet werden. Just Fit verpflichtet sich, die Daten jederzeit vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres hierzu regelt unsere Datenschutzerklärung.
- Die Just Fit Clubs sind stellenweise zur Ausübung des Hausrechts und zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten mit Videokameras ausgestattet. Hinweisschilder weisen vor Betreten auf die Kameras hin und geben Information zu der Datenverarbeitung im Sinne des Art. 13 DSGVO. Näheres hierzu regelt unsere Datenschutzerklärung.
- Die in den Clubpaketen beinhalteten „to go“ Produkte können ausschließlich in Verbindung mit einer Trainingseinheit in Anspruch genommen werden.